Krankengymnastik

Krankengymnastik kommt zum Einsatz bei Störungen bzw. Beschwerden des Bewegungsapparates, des Kreislaufs und der Atmung. Sie gibt Hilfen zur Entwicklung, Wiederherstellung und zum Erhalt des Bewegungsapparates und kommt deshalb folgerichtig zum Einsatz:

  • Orthopädie (Mobilisation und Stabilisation des Bewegungsapparates)
  • Innere Medizin (Atemgymnastik, Herz- Kreislaufstabilisation, Anregung der Darmtätigkeit, Entspannungstechniken z. B. nach Jacobsen)
  • Neurologie (Bobathbehandlung nach Schlaganfall, Parkinsongymnastik, u. a.)
  • Frauenheilkunde (Beckenbodentraining u. a. )
  • Chirurgie (Therapiemaßnahmen nach Operationen)

Krankengymnastik als therapeutische Maßnahme wird eingesetzt in folgenden Bereichen:

a) als rehabilitative Maßnahme:

Aufbautraining nach Krankheiten, Unfällen, bei Lähmungserscheinungen, Bettlägrigkeit. Trainingsmaßnahmen mit Hilfsmitteln z.B. Prothesen, Gehstützen, Rollstuhl.

b) als präventive Maßnahme: Verhinderung von Folgeschäden durch falsche Haltung, falsches Sitzen, einseitige Belastung, schadlose Leistungssteigerung beim Sport . Zu diesen Bereichen beraten wir Sie gerne.
c) als therapeutische Maßnahme: Zwingende Voraussetzung für eine Behandlung ist ein krankengymnastischer Befund, der auf die Krankheit und die Person (Alter, Beweglichkeit, Belastbarkeit, Krankheiten usw.) des Patienten bezogen ist.

Nach dem krankengymnastischen Befund kommen die speziellen krankengymnastischen Techniken zur Anwendung.
Für den Behandlungserfolg ist neben einer selbstverständlichen guten Aus- und Weiterbildung und Erfahrung des Behandlers, vor allem die gründliche, fortwährende Betreuung und Kontrolle, also eine intensive Zusammenarbeit von Therapeut und Patient, ausschlaggebend.

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